Solar-Euro:
Die Koalitionsfraktionen haben sich in dieser Woche auf die Ausgestaltung des Solar-Euros verständigt. Alle Betreiber, deren PV-Anlagen nach dem 31.12.2024 in Betrieb gehen, zahlen demnach eine Sonderabgabe an die betroffene Gemeinde. Ausgenommen sind Anlagen unter 1 MW. Die Sonderabgabe beträgt 2.000€ pro MW und Jahr. Insbesondere die Frage nach dem Verwendungszweck für die Einnahmen konnte auf Initiative der CDU-Fraktion noch einmal erweitert werden. Zukünftig wird auch die Einrichtung kommunaler Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen an und auf Gebäuden möglich sein.
Dazu erklärt die energiepolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Saskia Ludwig:
„Für uns als CDU-Fraktion ist es wichtig, dass die betroffenen Kommunen und insbesondere auch deren Ortsteile finanziell von den Anlagen profitieren. Aus diesem Grund freue ich mich, dass wir den Katalog der Verwendungszwecke noch einmal ausweiten konnten. Durch die Möglichkeit, kommunale Förderprogramme aufzulegen, kann der betroffene Bürger direkt für sein Heim Nutzen daraus ziehen."